Rehabilitationssport, kurz: Rehasport, kommt für Menschen in Frage, deren „körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt“ – so definiert es das Sozialgesetzbuch (§2 SGB IX).
Als ergänzende Maßnahme zu einer ärztlichen Behandlung versteht sich der Rehasport damit als Sportangebot, das sich primär an Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen in Deutschland richtet und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen soll. Diese sozialen Aspekte des Rehasports ergänzen den Anspruch, die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern!
Das Ziel von Rehasport
Eine verbesserte Rehabilitation, gesellschaftlicher Anschluss sowie der Aufbau von mehr Selbstbewusstein – das ist das weitreichende Ziel, das der Rehasport verfolgt.
Im Bereich der Rehabilitation geht es allerdings nicht nur um einen verbesserten Genesungsprozess, sondern zusätzlich um die Reduzierung von Folgeschäden: Rehasport hat somit auch einen präventiven Charakter.
Unter sportwissenschaftlicher Leitung werden die Kursinhalte vermittelt und vorgeführt, die zunächst im Kurs, später auch selbständig in Eigenregie, durchgeführt werden.
Die Rehasport-Verordnung
Die Verordnung von Rehasport verläuft über Ihren Arzt und ist frei von jeglicher Zuzahlung. Unabhängig davon, ob Sie sich durch einen Haus- oder Facharzt z.B. für Orthopädie betreuen und behandeln lassen, kann die Verordnung per Rezept erfolgen.
Die Kosten für den Rehasport übernimmt im Falle einer vorangegangenen medizinischen Rehabilitation der jeweilige Kostenträger, der auch die bisherige Versorgung übernommen hat, also zum Beispiel die Krankenkasse oder Rentenversicherung. In Fällen, in denen dem Rehasport keine medizinische Rehabilitation vorausging, ist im Regelfall die Krankenkasse der Ansprechpartner für die Abklärung einer vollumfänglichen Kostenübernahme.
Im Regelfall umfasst eine entsprechende Verordnung insgesamt 50 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 18 Monaten absolviert werden müssen. Bei schweren körperlichen Einschränkungen ist auch eine Verlängerung dieser Frist möglich.
Typische Übungen beim Rehasport
Die Schulung der Koordination, die Verbesserung der Ausdauer und der Aufbau der Muskulatur sind verschiedene Zielsetzungen, die mit dem großen Pool an Rehasport tauglichen Übungen erreicht werden sollen.
Klassisch setzt sich der Rehasport dabei aus gymnastischen Übungen mit dem eigenen Körper, die gemeinsam in der Gruppe unter Anleitung eines Therapeuten gelernt und einstudiert werden, zusammen. Ein Training am Gerät ist dabei ausgeschlossen.
Organisatorisches rund um den Rehasport
Sowohl ein Abbruch als auch eine Verlängerung Ihrer Rehasport-Verordnung ist prinzipiell möglich:
Während der Abbruch z.B. aus medizinischen Gründen jederzeit erfolgen kann, entscheidet der verordnende Arzt über eine Weiterführung des Rehasports. Akzeptiert der Kostenträger die Begründung des Arztes, steht einer Weiterführung nichts im Wege.
Sie haben eine Rehasport-Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt erhalten und möchten in einen zertifizierten Kurs in Ihrer Nähe starten?
Sie haben weitere Fragen zum Thema und möchten diese gerne mit einem persönlichen Ansprechpartner klären?
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